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   BVerwG, 05.12.1989 - 5 ER 210.87   

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https://dejure.org/1989,10644
BVerwG, 05.12.1989 - 5 ER 210.87 (https://dejure.org/1989,10644)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1989 - 5 ER 210.87 (https://dejure.org/1989,10644)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 5 ER 210.87 (https://dejure.org/1989,10644)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtsmittel in einem Flurbereinigungsverfahren - Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren - Verpflichtung zur Aufklärung des Sachverhalts - Anspruch auf wertgleiche Abfindung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 5 ER 210.87
    Weder die insoweit getroffenen tatsächlichen Feststellungen noch ihre Würdigung durch das Flurbereinigungsgericht noch schließlich die rechtlichen Erwägungen, die dieses zur Anwendung des § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Sätze 2 und 1 FlurbG angestellt hat, wären in einem Revisionsverfahren zu beanstanden (s. in letzterer Hinsicht vor allem BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61]; 21, 93 ).

    Wie § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 FlurbG zu verstehen ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vor allem in den schon angeführten Entscheidungen BVerwGE 15, 271 und 21, 93 - bereits hinreichend geklärt.

  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65

    Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 5 ER 210.87
    Weder die insoweit getroffenen tatsächlichen Feststellungen noch ihre Würdigung durch das Flurbereinigungsgericht noch schließlich die rechtlichen Erwägungen, die dieses zur Anwendung des § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Sätze 2 und 1 FlurbG angestellt hat, wären in einem Revisionsverfahren zu beanstanden (s. in letzterer Hinsicht vor allem BVerwGE 15, 271 [BVerwG 12.02.1963 - I B 141/61]; 21, 93 ).

    Wie § 134 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 FlurbG zu verstehen ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - vor allem in den schon angeführten Entscheidungen BVerwGE 15, 271 und 21, 93 - bereits hinreichend geklärt.

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 5 ER 210.87
    Ein Verstoß gegen Vorschriften über das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67]) ergibt sich nicht daraus, daß das Flurbereinigungsgericht die Kläger abgesehen von dem die Abmarkung der Grenzen der klägerischen Flurstücke 569 und 571 entlang des Perlbachs betreffenden Begehren, nicht durch Sach-, sondern durch Prozeßurteil abgewiesen hat.
  • BVerwG, 01.03.1988 - 5 B 147.86

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verschiebung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1989 - 5 ER 210.87
    Abgesehen davon wäre die erste der beiden genannten Fragen aus der Sicht des Flurbereinigungsrechts zu bejahen (vgl. Senatsbeschluß vom 2. November 1988 - BVerwG 5 B 28.87 - ) und zu der zweiten Frage darauf hinzuweisen, daß nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dem Gleichheitssatz im Flurbereinigungsverfahren Genüge getan ist, wenn der jedem Teilnehmer nach § 44 FlurbG zustehende Anspruch auf wertgleiche Abfindung erfüllt ist, und deshalb kein Teilnehmer mit der Beschwerde gehört werden kann, ein anderer Teilnehmer habe bei der Abfindung besser abgeschnitten als er (s. Beschluß vom 1. März 1988 - BVerwG 5 B 147.86 - mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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